Neue Corona-Maßnahmen seit Montag

Bund und Länder haben gestern neue Corona-Maßnahmen beschlossen, um die Corona-Pandemie einzudämmen.
Diese gelten bundesweit ab dem 2. November bis zum Ende des Monats.

KONTAKTE:
In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen - maximal zehn Personen.  

GASTRONOMIE:
Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt ist weiter die Lieferung und Abholung von Essen für den Verzehr zu Hause. Auch Kantinen dürfen öffnen.

FREIZEIT:
Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören etwa Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks und Spielhallen.

SPORT:
Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa alleine joggen gehen, ist weiter erlaubt. Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist nur ohne Zuschauer zugelassen.

DIENSTLEISTUNGEN:
Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten sind weiter möglich. Auch Friseure und Sanitätshäuser bleiben geöffnet.

SUPERMÄRKTE:
Der Einzelhandel bleibt geöffnet - es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen.

SCHULEN und KINDERGÄRTEN:
Schulen und Kindergärten bleiben offen.

REISEN:
Touristische Übernachtungsangebote im Inland sind verboten.

Quelle: dpa Stand 29.10.2020, 5 Uhr

Please publish modules in offcanvas position.