Erstattung von Reisekosten

Für viele ist der Urlaub dieses Jahr wegen der Coronapandemie ausgefallen. Wer seine Reise nicht antreten konnte, hat oft einen Gutschein angeboten bekommen. Der Bundestag hat sich jetzt für ein Gesetz entschieden, das dem Kunden die Wahl lässt. Das heißt: Für eine Pauschalreise kann Geld zurückverlangt, oder aus Kulanz das Gutscheinangebot angenommen werden

Die aktuelle Sachlage hat uns Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern erklärt.

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