Corona Maßnahmen für Nürnberg

Nürnberg hat neue Maßnahmen aufgestellt, um sich vor dem Corona-Virus zu schützen.
Auf belebten Straßen und Plätzen die Maskenpflicht.

Die Maskenpflicht gilt ebenfalls für:
- Öffentliche Gebäude
- Begegnungs-Bereiche wie Fahrstühle, Kantinen
- In Schulen auch im Unterricht (ab 5. Jahrgangsstufe)
- Tagungen, Messen, Kongresse, Sportveranstaltungen
- bei Kulturveranstaltungen auch am Platz
 
Im öffentlichen Raum, der Gastronomie sowie bei privaten Feiern gilt:
- Gemeinsamer Aufenthalt mit maximal zehn Personen aus unterschiedlichen Hausständen ODER
- Gemeinsamer Aufenthalt mit Angehörigen des eigenen und maximal eines weiteren Hausstands, unabhängig von der Personenzahl

Ab 23 bis 6 Uhr gilt die Sperrstunde. Währenddessen ist der Alkoholverkauf verboten.
Und auch der Konsum von Alkohol auf öffentlichen Plätzen ist untersagt.

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