Corona Maßnahmen für Nürnberg
Nürnberg hat neue Maßnahmen aufgestellt, um sich vor dem Corona-Virus zu schützen.
Auf belebten Straßen und Plätzen die Maskenpflicht.
Die Maskenpflicht gilt ebenfalls für:
- Öffentliche Gebäude
- Begegnungs-Bereiche wie Fahrstühle, Kantinen
- In Schulen auch im Unterricht (ab 5. Jahrgangsstufe)
- Tagungen, Messen, Kongresse, Sportveranstaltungen
- bei Kulturveranstaltungen auch am Platz
Im öffentlichen Raum, der Gastronomie sowie bei privaten Feiern gilt:
- Gemeinsamer Aufenthalt mit maximal zehn Personen aus unterschiedlichen Hausständen ODER
- Gemeinsamer Aufenthalt mit Angehörigen des eigenen und maximal eines weiteren Hausstands, unabhängig von der Personenzahl
Ab 23 bis 6 Uhr gilt die Sperrstunde. Währenddessen ist der Alkoholverkauf verboten.
Und auch der Konsum von Alkohol auf öffentlichen Plätzen ist untersagt.
Auf belebten Straßen und Plätzen die Maskenpflicht.
Die Maskenpflicht gilt ebenfalls für:
- Öffentliche Gebäude
- Begegnungs-Bereiche wie Fahrstühle, Kantinen
- In Schulen auch im Unterricht (ab 5. Jahrgangsstufe)
- Tagungen, Messen, Kongresse, Sportveranstaltungen
- bei Kulturveranstaltungen auch am Platz
Im öffentlichen Raum, der Gastronomie sowie bei privaten Feiern gilt:
- Gemeinsamer Aufenthalt mit maximal zehn Personen aus unterschiedlichen Hausständen ODER
- Gemeinsamer Aufenthalt mit Angehörigen des eigenen und maximal eines weiteren Hausstands, unabhängig von der Personenzahl
Ab 23 bis 6 Uhr gilt die Sperrstunde. Währenddessen ist der Alkoholverkauf verboten.
Und auch der Konsum von Alkohol auf öffentlichen Plätzen ist untersagt.